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   OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03   

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https://dejure.org/2003,11255
OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03 (https://dejure.org/2003,11255)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.08.2003 - 1 U 627/03 (https://dejure.org/2003,11255)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. August 2003 - 1 U 627/03 (https://dejure.org/2003,11255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Berufungseinlegungsfrist; Bedeutung der Einlegung des Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht für die Fristversäumung; Zuständiges Gericht bei einer Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile mit Auslandsbezug; ...

  • Judicialis

    ZPO § 233

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    So hat das Verfassungsgericht angenommen, dass das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig gewesen ist, verpflichtet ist, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BVerfGE 93, 99 f.).

    Begründet wird dies damit, dass in den Fällen der "Vorbefassung" die Weiterleitung von Rechtsmittelschriftsätzen an das zuständige Gericht für das Gericht keine ins Gewicht fallende Belastung darstelle, da ihm die Zuständigkeit für das Rechtsmittel " gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist" ( BVerfGE 93, 99 unter C II 2 b ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf sich die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, nicht nur an dem Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (BVerfG NJW 1995, 3173); danach muss insbesondere dem rechtskundigen Verfahrensbeteiligten und seinem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden.

    Die Justiz muss im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden (BverfGE 93, 99 f.).

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Entgegen der Meinung des Klägers lässt sich der Entscheidung des BGH in NJW 2002, 2473 nichts Gegenteiliges entnehmen.

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Beschluss vom 29.5.2002 - V ZB 11/02 - allgemein die von ihm auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Erkenntnisse ergangene eigene Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung bei verspäteter Weiterleitung von Schriftsätzen durch ein unzuständiges Gericht erneuert.

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    In diesem Sinne wird vom Bundesgerichtshof und anderen Gerichten ( vgl. jüngst OLG Köln, NJW-RR 2003, 864; OLG Düsseldorf, OLGReport 2003, 91) auch die Rechtsprechung des BVerfG verstanden ( ausdrücklich aber offengelassen nunmehr in BVerfG, NJW 2001, 1343).
  • BGH, 29.11.1999 - NotZ 10/99

    Beschwerdeeinlegung beim Bundesgerichtshof - § 111 Abs. 4 BNotO i.V.m. § 42 Abs.

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Der Bundesgerichtshof hat zu einer vergleichbaren Fallgestaltung ( Beschluss vom 29.11.1999 , NotZ 10/99, = ZNotP 2000, 119 )wörtlich ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2003 - 14 U 216/02

    Pflicht eines Gerichts zur Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift an das

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    In diesem Sinne wird vom Bundesgerichtshof und anderen Gerichten ( vgl. jüngst OLG Köln, NJW-RR 2003, 864; OLG Düsseldorf, OLGReport 2003, 91) auch die Rechtsprechung des BVerfG verstanden ( ausdrücklich aber offengelassen nunmehr in BVerfG, NJW 2001, 1343).
  • OLG Köln, 28.10.2002 - 16 U 69/02

    Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    In diesem Sinne wird vom Bundesgerichtshof und anderen Gerichten ( vgl. jüngst OLG Köln, NJW-RR 2003, 864; OLG Düsseldorf, OLGReport 2003, 91) auch die Rechtsprechung des BVerfG verstanden ( ausdrücklich aber offengelassen nunmehr in BVerfG, NJW 2001, 1343).
  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZB 50/97

    Unrichtige Angabe des Ablaufsdatums einer zu verlängernden Frist

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (z.B. BGH NJW 1998, 908; NJW 1998, 2291; NJW-RR 2000, 1730).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (z.B. BGH NJW 1998, 908; NJW 1998, 2291; NJW-RR 2000, 1730).
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZB 3/00

    Sorgfaltspflichten des einen Rechtsmittelauftrag erteilenden Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Die Rechtsmittelfrist kann nämlich nur durch die Rechtsmitteleinlegung bei dem jeweils hierfür gesetzlich als zuständig bestimmten Gericht eingehalten werden ( BGH, BRAK-Mitt. 2000, 287 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.2000 - III ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist,

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (z.B. BGH NJW 1998, 908; NJW 1998, 2291; NJW-RR 2000, 1730).
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